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Präambel
§ 1 Grundsätze
§ 2
Generelle Regeln für Wettkämpfe
§ 3 Strafen
§ 4 Schwimmen
§ 5 Radfahren
§ 6 Kajak
§ 7 Laufen
§ 8 Wechselzone
§ 9
Lizenz, Klassen, Veranstaltungen
§ 10 Definitionen und Distanzen
§ 11 Assoziierte Sportarten
§ 12 Schlussbestimmung
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Präambel
Die Sport- und Wettkampfordnung soll mit gemeinsam eingehalten
Regeln einen fairen und vergleichbaren Wettkampf ermöglichen.
Der jeweilige Athlet ist angehalten, vernünftiges und
sportliches Verhalten auch außerhalb des Regelwerks zu
vollziehen und nicht sog. „Lücken“ des Regelwerks zum eigenen
Vorteil auszulegen.
Die Sport- und Wettkampfordnung legt in diesem Sinne
verbindliche Regeln fest, die bislang erprobte Erfahrung und
sinnvolle Abläufe vorgeben, ohne den Sport durch Regeln fesseln
zu wollen.

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§ 1 Grundsätze
1. Definitionen
-
Kampfrichter, Wettkampfrichter und Schiedsrichter sind i.d.R.
synonym verwendet.
-
Wettkämpfer, Athlet, Sportler, Teilnehmer und dergleichen sind
i.d.R. synonym verwendet.
-
Veranstalter, Offizieller, Organisatoren, Ausrichter sind i.d.R.
synonym verwendet.
2. QUAD-Regelwerk
Diese Regeln finden für alle unter dem Dach der QUAD
stattfindenden Wettkämpfe Anwendung.
3. WQF – Regelwerk
Für internationale Wettkämpfe auf deutschem Boden sind die QUAD
Regeln maßgeblich, die aber überwiegend aus denen der WQF
übertragen wurden.
4. Zweck, Ziel
Die QUAD zielt mit der Sport und Wettkampfordnung auf einen
angemessen hohen Standart zur Durchführung gleichwertiger und
zwischen den Teilnehmern fairen Wettkämpfen.
Die Reglungen sind unbedingt und verpflichtend für alle
Wettkämpfe innerhalb der QUAD.
5. Anhänge und Änderungen
Anhänge und Ergänzungen sowie Änderungen können durch die Organe
entsprechend der Satzung im Sinne des Quadrathlon-Sports
durchgeführt werden.
Sie müssen sofort bei Inkrafttreten bekannt gemacht werden (in
der Regel durch Veröffentlichung auf den entsprechenden
QUAD-Internetseiten, ggf. ergänzt durch e@mail an die
Mitglieder).

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§ 2 Generelle Regeln für Wettkämpfe
1. Generelle Verantwortung des Athleten
-
Oberste Grundsätze sind sportliche Fairness und die Einhaltung
der Regeln. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser
Grundsätze Vorteile zu verschaffen.
-
Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner
Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass
sie den Regeln entspricht.
-
Die Teilnehmer dürfen sich gegenseitig weder behindern noch
gefährden oder im Wettkampfablauf stören.
-
Dem vorgegebenen Streckenverlauf ist zu folgen. Muss eine der
Strecken aus Unvermeidlichen Gründen verlassen werden, so ist
der Wettkampf - ausgenommen, der Teilnehmer gibt auf - an der
gleichen Stelle fortzusetzen. Fehlender Startnummerneintrag im
Streckenprotokoll führt zur Disqualifikation.
-
Gibt ein Teilnehmer den Wettkampf auf, so hat er den nächsten
erreichbaren Offiziellen davon in Kenntnis zu setzen und seine
Startnummer abzunehmen.
-
Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich anderer Athleten, ist
verboten, soweit die Sportordnung keine Ausnahmen vorsieht. Als
Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung)
und Hilfen durch vom Ausrichter hierfür eingesetzte Personen.
-
Teilnehmer dürfen weder Begleitung noch Schrittmacherdienste zu
Fuß oder mittels Fahrzeugen annehmen; es ist ihnen jedoch
gestattet, sich vom Streckenrand aus mit Informationen versorgen
zu lassen. Dabei dürfen weder Wettkampfablauf noch andere
Teilnehmer störend beeinträchtigt werden.
-
Persönliche Verpflegung darf nur ausschließlich an den offiziell
vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Ausrichters
oder eigenen Betreuern angereicht werden.
-
Die Teilnehmer sollen ihren Mitwettkämpfern, den Helfern des
Ausrichters und den Zuschauern mit Höflichkeit und Anstand
begegnen.
2. Anti-Doping
Doping ist strikt und unbedingt verboten. Die Anti-Doping Regeln
der WQF, der WADA, NADA und der QUAD finden vollinhaltlich
Anwendung. Athleten, die diese Sportarten wettkampfmäßig
ausüben, sind verpflichtet, sich mit dem Regelwerk sowie den
Verfahren bezüglich Kontrollen, Strafen und Einsprüchen vertraut
zu machen. Ein Sportler, gleich welcher Sportart, der wegen
Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen gesperrt wurde, darf
an keiner Veranstaltung der QUAD teilnehmen. Näheres regelt die
Anti-Doping Ordnung der QUAD.
3. Gesundheit
-
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Athleten dafür
Sorge zu tragen, dass sein physischer und psychischer Zustand
einen Wettkampf ohne gesundheitliche Schäden zu absolvieren
zulässt.
-
Die Organisatoren können entlang der gesamten Strecke Massage
und medizinische Versorgungsleistungen anbieten. Sofern diese
von der QUAD oder dem Veranstalter ermächtigt sind, können Ärzte
einen Sportler aus dem Rennen nehmen, wenn es aus
medizinischen-gesundheitlichen Gründen notwendig erscheint.
Hierbei ist mit Augenmass zu handeln.
-
Bei Unfällen kann der Athlet nach eigenem Ermessen und auf
eigener Verantwortung nach Erster Hilfe und medizinischer
Versorgung den Wettkampf fortsetzen, sofern der Organisator oder
betreuende Helfer (Ärzte, Rettungssanitäter) dem explizit nicht
widersprechen.
4. Generelle Regel für Veranstalter
-
Der Veranstalter kann aufgrund besonderer Umstände das Rennen
für individuelle Sportler oder das gesamte Starterfeld
abbrechen. Hierbei sind vernünftige Gründe anzuwenden, etwa wenn
der Veranstalter offensichtlich erkennt, dass ein Teilnehmer
nicht ausreichend für den Wettkampf präpariert ist oder
problematische Wetteränderungen eintreten.
Die Maßnahme sollte nach Möglichkeit in Abstimmung mit einem
Präsidiumsmitglied erfolgen.
-
Die Ausrichter von Quadrathlons oder assoziierter Sportarten
sind für den Wettkampf verantwortlich und tragen dafür Sorge,
dass eine regelkonforme Veranstaltung gewährleistet ist.
5. Berechtigung
-
Alle Sportler müssen eigenverantwortlich für die
Teilnahmefähigkeit an Wettbewerben sorgen.
-
Sportler die bei der QUAD oder anderen Sport-Verbänden gesperrt
sind können nicht an QUAD-Veranstaltungen teilnehmen.
6. Registrierung
-
Die Registrierung wird vom Veranstalter geregelt.
-
Die deutschen Athleten müssen bei der Startunterlagenausgabe
eine QUAD-Lizenz vorzeigen oder eine Tageslizenz lösen, deren
Höhe sich nach der aktuellen Gebührenordnung bestimmt.
7. Sprache / Kommunikation
Die offizielle Sprache ist deutsch. Empfohlen wird zudem
englisch, wenn ausländische Teilnehmer am Start sind.
8. Trikots
-
Kaderathleten sollen bei nationalen und internationalen
Meisterschaften nach Möglichkeit Nationaltrikots tragen.
-
Generell müssen Geschlechtsorgane und Brust durch Textilien
bedeckt sein. Beim Schwimmen können Männer auf die
Brustbedeckung verzichten.
-
Sponsorenaufdrucke und andere Nationaltrikotembleme und Namen
dürfen nicht verdeckt werden.
9. Briefing, Wettkampfbesprechung
Vor der Veranstaltung ist eine Wettkampfbesprechung
durchzuführen. Die Wettkampfbesprechung sollte spätestens 30
Minuten vor Start abgeschlossen sein und kann am Vortag aber
nicht früher stattfinden.
In dieser sind:
- die Strecken sowie der Ablauf des Wettkampfes zu erläutern,
- besonders gefährliche Stellen zu nennen,
- auf über den Inhalt der Ausschreibung hinausgehende
wesentliche Punkte für den
jeweiligen Wettkampf hinzuweisen.
Allen Teilnehmer wird nahe gelegt, an der Wettkampfbesprechung
des Ausrichters teilzunehmen. Die dort vom Veranstalter /
Ausrichter erteilten Anweisungen für den Wettkampf sind
verbindlich. Eine Berufung bei etwaigen Nachteilen wegen
Nichtteilnahme ist nicht möglich.
10. Zeiten, Resultate
-
Der Ausrichter von Wettbewerbern kann Zeitlimits für die
einzelnen Disziplinen und kumulierte Zeiten festlegen. Wird
zumindest eine der Fristen überschritten, so ist der Teilnehmer
damit disqualifiziert.
-
Die Zeitmessung von Start bis Ziel ist ununterbrochen. Der
Veranstalter ist angehalten, sofern dies technisch und
organisatorisch möglich ist, Zwischenzeiten, auch für die
Wechselbereiche, zu erfassen.
-
Der Veranstalter ist angehalten eine Siegerehrung vorzunehmen.
Die Siegerehrung kann während der laufenden Veranstaltung
beginnen.
-
Die Ergebnisliste ist endgültig nach Ablauf der Protestfristen
oder der Entscheidung nach Protesten.

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§ 3 Strafen
1. Generelle Regel
-
Wettkampfteilnehmer, die die Wettkampfregeln der QUAD
missachten, werden von den Kampfrichtern durch Verwarnung,
Zeitstrafe, Disqualifikation oder sonstige dafür vorgesehene
Sanktionen entsprechend bestraft.
-
Wettkampfrichter müssen keine Verwarnung vor einer
Disqualifikation aussprechen.
2. Ermahnung
Wettkampfrichter können Ermahnungen aussprechen, die auf
faktische oder vermeintliche Regelwidrigkeiten hinweisen. Sie
haben keine weitere Folge im Sinne einer Sanktion. Sie werden
auch nicht aufsummiert oder festgehalten.
3. Verwarnung
Ob eine Verwarnung ausgesprochen wird, liegt in der
Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Kampfrichters. Bei mehr
als 2 Verwarnungen für einen Wettkampfteilnehmer innerhalb eines
Wettkampfes, unabhängig ob von einem oder von mehreren
Kampfrichtern, ist die Disqualifikation auszusprechen.
-
Durchführung:
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der
Gelben Karte und Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen
-
Verwarnt werden kann:
Wer eine Regelverletzung unbeabsichtigt begeht und diese
korrigiert werden kann z.B.
I. bei einfachen Regelverstößen, deren Zweck ein Zeitvorteil
ist. Dieser Zeitvorteil
kann vom Kampfrichter ggf. durch Ansprache des Betroffenen
aufgehoben
werden.
II. bei Verstößen gegen Gebote, deren Ziel es in erster Linie
ist, einen Vorteil im
Wettkampf zu unterbinden, der Vorteil aber noch nicht
eingetroffen ist oder
durch Korrektur noch aufgehoben werden kann.
4. Zeitstrafen
Eine Zeitstrafe kann nur beim Radfahren und im Kanu gegeben
werden, wenn der Verdacht des Windschattenfahrens / Wellefahrens
gegeben ist. Dies wird durch Zeigen der schwarzen Karte
signalisiert.
-
Durchführung:
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der
Schwarzen Karte und rufen Zeitstrafe und Aufforderung den
Regelverstoß zu beseitigen.
-
Zeitstrafen:
- Sprintdistanz 1min.
- Mitteldistanz 2 min.
- Langdistanz 4 min.
-
Mögliche Durchführung der Zeitstrafe:
- abzusitzen auf einer Strafbank an / auf der Radstrecke
(Kanustrecke) oder
nach dem Rad-(Kanu-)Ziel,
- oder Zeitaddition zur Rad-, Kanu- oder Endzeit.
5. Disqualifikation
Disqualifikationen sind auszusprechen bei schwerwiegenden
Regelverstößen.
-
Durchführung:
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der
Roten Karte (der Wettkampf kann beendet werden), Ausgesprochene
Disqualifikationen sind durch Aushang an vorher bekannt
gegebenem Ort zu veröffentlichen. Auch wenn während des
Wettkampfes die rote Karte nicht gezeigt wurde, können
Disqualifikationen durch den Einsatzleiter ausgesprochen werden,
falls ihm durch Mitglieder des Wettkampfgerichtes, der
Rennleitung oder durch die Polizei ein dies rechtfertigender
Sachverhalt zur Kenntnis gebracht wird.
Vor einer Disqualifikation muss nicht unbedingt eine Verwarnung
ausgesprochen werden!
-
Disqualifikation erfolgt nach:
- Der dritten schwarzen Karte, oder
- der dritten gelben Karte, oder
- zwei schwarzen und einer gelben Karte, oder
- zwei gelben und einer schwarzen Karte.
-
Sofortiger Ausschluss
Grob unsportliches Verhalten, Beleidigungen und Tätlichkeiten
rechtfertigen den sofortigen Ausschluss.
Durchführung:
Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der
roten Karte und die Aufforderung den Wettkampf sofort zu
beenden. Eine Verwarnung vor einem sofortigen Ausschluss ist
nicht erforderlich.
-
Alle Disqualifikationen werden während oder bis spätestens 30
Minuten nach dem Rennen (Einlauf des letzten Teilnehmers oder
Ende des Gesamtzeitlimits vom Veranstalter) an einer
Informationswand veröffentlicht. Der betroffene Teilnehmer kann
bis zu einer Stunde nach Beendigung des Rennens offiziell
Protest einlegen. Der Protest muss in schriftlicher Form mit
einer Kaution von 25 € erfolgen. Die Kaution wird bei Freispruch
zurückerstattet.
5. Sperren
Der Verbandstag oder das Präsidium können im Rahmen ihrer
Kompetenz Sperren für Verstöße gegen die Wettkampfregeln,
entsprechend des gesamten Regelwerks, verhängen.

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§ 4 Schwimmen
1. Grundsätzliches
-
Über den Schwimmstil werden keine Vorschriften gemacht.
-
Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich
während des Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. Er
darf sich keinen Vorteil verschaffen. In einem Notfall sollte
der Teilnehmer seinen Arm heben und nach Hilfe rufen. Nachdem
Hilfe vom Rettungspersonal oder durch einen Kampfrichter
geleistet wurde, darf der Teilnehmer den Wettkampf nicht
fortsetzen.
-
Schwimmbekleidung (Minimum):
Männer: Undurchsichtige Badehose, die die primären
Geschlechtsmerkmale verdeckt.
Frauen: Undurchsichtige Badeanzüge, die primäre und
sekundäre
Geschlechtsmerkmale verdeckt.
-
Der Teilnehmer sollte seine Startnummer zumindest einmal
sichtbar auf Oberarm, Handrücken oder Schwimmmütze tragen.
-
Stellt der Ausrichter eine Schwimmmütze, so hat der Teilnehmer
diese zu tragen.
-
Beim Schwimmen darf die von Ausrichter ausgegebene Startnummer
(Druckform) nicht getragen werden.
-
Augenbrillen und Gesichtsmasken sind beim Schwimmen gestattet.
-
Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken,
Paddles, Schnorchel.
-
Jedwede Antriebsmotoren und technische Schwimmhilfen sind streng
untersagt. Strafe: Disqualifikation, Sperre
-
Findet das Schwimmen in einem Schwimmbad statt, so hat der
Teilnehmer die Wand am Ende der Bahn mit einem Körperteil zu
berühren.
-
Das Einschwimmen vor der Startlinie ist bis 3 Minuten vor dem
Start erlaubt.
-
Liegt die Wassertemperatur unter 14 Grad Celsius darf ein
Schwimmen nicht durchgeführt werden.
-
Beträgt die Außentemperatur zur Startzeit unter 12 Grad Celsius,
ist auf das Schwimmen zu verzichten. Bei einer Außentemperatur
von 12 – 14 Grad Celsius erfolgt nach dem Schwimmen eine Pause
von 15min. Anschließend wird mit den beim Schwimmen
festgestellten Zeiten in entsprechender Reihenfolge gestartet (Gunderson-Methode).
-
Temperaturmessung
Die Wassertemperatur soll mit einem geeichten Messgerät zur
Messung von Wassertemperaturen vollzogen werden. Die Messung
soll an 3 mindestens 50 Meter voneinander entfernten Punkten
erfolgen.
2. Neoprenanzug
-
Der Veranstalter erklärt vor dem Rennen, ob Kälteschutz erlaubt
oder Pflicht ist.
-
Tragemöglichkeiten eines Neoprenanzug
|
Distanz |
Wasser-temperatur |
AK |
Neopren |
Max. Schwimmzeit |
|
750 m |
14,0 - 19,9 °C |
Jugend |
kann |
20 min |
|
750 m |
>= 20,0°C |
Junioren |
nein |
20 min |
|
bis 1500 m |
14,0 - 19,9 °C |
Junioren |
kann |
30 min |
|
bis 1500 m |
>= 20,0°C |
Elite |
nein |
30 min |
|
bis 1500 m |
14,0 - 21,9 °C |
Masters |
kann |
1 h 10 min |
|
bis 1500 m |
>= 22,0°C |
Masters |
nein |
1 h 10 min |
|
1501 - 3000 m |
15,0 - 22,9 °C |
Masters |
kann |
1 h 40 min |
|
1501 - 3000 m |
>= 23,0°C |
Masters |
nein |
1 h 40 min |
|
3001 - 4000 m |
16,0 - 23,9 °C |
Masters |
kann |
1 h 40 min |
|
3001 - 4000 m |
>= 24,0°C |
Masters |
nein |
1 h 40 min |
In der Ausschreibung kann unterhalb bestimmter
Wassertemperaturen das Tragen eines Kälteschutzanzuges
vorgeschrieben werden.
Bei einer Temperatur von unter 16 Grad Celsius muss ein
Kälteschutzanzug getragen werden.
Der Neopren darf an keiner Stelle dicker als 5mm sein. Es gelten
im Übrigen die Materialordnungen zum Kälteschutzanzug der WQF
und der ITU (Internationale Triathlon Union).
Bei einer Beschränkung der Schwimmdistanz bleibt der Status
einer Meisterschaft dadurch erhalten

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§ 5 Radfahren
1. Grundsätzliches
-
Es ist verboten barfuss Rad zu fahren - Der Teilnehmer darf am
Anfang der Radstrecke barfuss auf den Radschuhen fahren, muss
aber nach einer angemessenen Strecke (200 – 300 Metern) in den
Schuhen sein. Kurz vor Ende der Radstrecke darf der Teilnehmer
wieder barfuss auf den Radschuhen fahren, um sich auf den
Wechsel vorzubereiten.
-
Das Radrennen wird als Einzelzeitfahren ohne jede Unterstützung
durch Außen (Begleitung zu Fuß, mit dem Fahrrad oder
motorisiert) durchgeführt.
-
In den Wechselzonen ist Radfahren nicht erlaubt.
-
Auf dem gesamten Radparcour muss, sofern vom Veranstalter keine
Sperrungen und damit anders lautende Regelungen möglich sind,
die Straßenverkehrordnung (STVO) eingehalten werden.
-
Wettkämpfer müssen alle anfallenden Reparaturen während eines
Wettkampfs ohne fremde Hilfe erledigen. Hier muss der
Wettkämpfer alle Mittel und Werkzeuge selbst mitführen, sofern
nicht durch den Veranstalter für alle Wettbewerber Mittel zur
Verfügung gestellt werden. Auch Ersatzräder oder Fahrräder
dürfen nicht von Außen zur Verfügung gestellt werden.
-
Der Sportler ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Rades
verantwortlich. Der Veranstalter kann diese Sorgfaltspflicht
überprüfen und die Nichtteilnahme aussprechen, wenn er
maßgebliche technische Mängel oder Regelwidrigkeiten
identifiziert.
2. Windschattenverbot
Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen
Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer,
Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.
Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese
Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der
Disqualifikation zu bestrafen. Ständiges Nebeneinander fahren
ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren
ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.
-
Windschattenzone
Dabei gilt eine Windschattenbox von 10 x 3 Metern mittig hinter
dem Rad jedes Teilnehmers. Die Windschattenbox eines Teilnehmers
darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.
-
Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
- Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox
des vor ihm
fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
- Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden
bei Mittel-
und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
- Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder
nach hinten zu
verlassen.
-
Ausnahme
Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die
Windschatten-Zone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
- an Verpflegungsstationen,
- im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
- Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der
Wettkampfbesprechung festgelegt. Die Windschatten-Zone anderer
Wettkampfteilnehmer ist aber so schnell wie möglich wieder zu verlassen.
-
Definition von “Überholt”
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad
des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat
der Überholte für die Einhaltung der Windschatten-Zone innerhalb
der unter Punkt b angeführten Zeit zu sorgen. Der Überholte hat
sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu
verlassen.
-
Windschatten-Zone für motorisierte Fahrzeuge
Die Windschatten-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht
einem unmittelbar hinter dem Fahrzeugheck beginnendes Rechteck
von fünfunddreißig (35) Metern Länge und drei Metern Breite.
Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der
Windschattenzone von Rennbegleit-, Medien-, oder sonstigen
Fahrzeugen zu fahren. Verantwortlich für die Einhaltung dieser
Regel sind die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen, nicht für
Einhaltung der Regel, sondern für die Verhinderung der
Möglichkeit!
3. Ausrüstung
-
Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft
vorwärts bewegt werden.
-
Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an
Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des
Wettkämpfers sind nicht erlaubt. Vorderräder müssen gespeicht
(konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein.
-
Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle
eines Unfalles Verletzungen ermieden werden.
-
Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Die
Bremshebel müssen nach hinten ragen.
-
Gestattet ist das Mitführen von Werkzeugen und Ersatzteilen;
nicht jedoch das Mitführen von Laufrädern und
Rahmen.
-
Mitgeführte Behälter für Getränke oder Nahrungsmittel müssen aus
unzerbrechlichem Material sein.
-
Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden
Entscheidung des Wettkampfgerichtes ungenehmigt.
-
Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten -
zu versehen. Diese Nummer soll deutlich von links sichtbar sein.
-
Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende,
offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt
sein.
-
Kein Laufrad darf mit einem Mechanismus versehen sein, der es
beschleunigen kann
-
Verboten sind die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman und
Mobiltelefone.
-
Einsatzleiter können bei extremen Winterungsbedingungen aus
Sicherheitsgründen das Verwenden von Scheibenrädern untersagen.
-
Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit
geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den
Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der
folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung -
erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens
drei Stellen mit
der Schale
verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.)
schließbar sein müssen. Während des Wettkampfes ist der Helm vor
der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben
in der Wechselzone geschlossen zu tragen. Aus Gründen der
Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und
zugelassenen Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag
auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen.
-
Der Radfahrer muss zumindest eine Badehose und ein Brust
bedeckendes Trikot tragen.
-
Es obliegt im Übrigen den Veranstaltern oder den
Wettkampfrichtern, ungewöhnliche Ausrüstungen, die ein
berechtigtes Gefährdungspotential bedeuten oder einen möglichen
Wettbewerbsvorteil ermöglichen können, zu untersagen.
-
Radnummer, Athletennummer: Der Wettkampfteilnehmer muss gemäß
den Regeln des Veranstalters eine Nummer am Rücken tragen
und/oder eine Radnummer befestigen, die eine schnelle,
eindeutige und klare Identifizierung durch die Veranstalter
und/oder Wettkampfrichter ermöglicht. Die Nummern werden vom
Veranstalter ausgegeben.
-
Für folgende Altersklassen gelten für Fahrräder bestimmte max.
Ablauflängen (Weg eines Laufrades bei einer Kurbelumdrehung im
größten Gang):
- Jugend (16-17Jahre) Ablauflänge: 7,01 m

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§ 6 Kajak
1. Generelle Regeln
Die Regatta der Disziplin Kajak ist als Einzelwettbewerb ohne
fremde Hilfe und ohne jede Motorisierung oder sonstige
Unterstützung zu absolvieren.
2. Bootsarten
-
Grundsätzlich ist jede Bootsart im Kanu erlaubt (Kajak:
Rennbootklassen, Abfahrtsboots, Seekajaks, Slalomboot,
Tourenboote, auch Mehrsitzer, sofern allein gefahren werden,
sowie auch alle Kanadierbootstypen).
-
Für alle Boote gilt ein Mindestgewicht von 8 kg (inklusive aller
festen Einbauten)
-
Die Boote müssen aufgrund ihrer Konstruktion oder durch den
Einsatz Auftriebskörper unsinkbar sein.
3. Paddelarten
Grundsätzlich sind alle Paddel (Doppelpaddel, Stechpaddel)
erlaubt. In der Paddelform und -größe gibt es keine Beschränkung
(z.B. Wing-, Slalom-, Tourenpaddel). Die Materialklasse ist
irrelevant.
4. Sorgfalt
Der Wettkämpfer hat mit der üblichen Sorgfalt auf die
Funktionsfähigkeit zu achten.
5. Beschränkungen
-
Der Veranstalter kann bis zu 4 Wochen vor einem Wettkampf eine
Bootsklassenbeschränkung in Abstimmung mit dem Präsidium
verhängen. (z.B. keine Rennboote mit Steuer oder Finne).
-
Jedwede Antriebsmotoren und Vortriebshilfen sind streng
untersagt. Strafe: Disqualifikation, Sperre.
-
Grundsätzlich wird jedem Teilnehmer das tragen einer
Schwimmwesten empfohlen. Der Veranstalter kann aus Gründen der
Sicherheit das tragen von Schwimmwesten vorschreiben.
6. Bootsnummer
An das Boot muss eine Start-Nummer des Athleten angebracht
werden.
7. Einstieg
-
Unterstützung von Begleitpersonen/Helfern beim Ein- und Ausstieg
ist untersagt.
-
In begründetet Ausnahmen darf der Veranstalter Hilfestellungen
beim Ein- und Aussteigen zulassen. Durch die Hilfestellung darf
kein Sportler behindert werden.
8. Bootswechsel
-
Es ist dem Athleten erlaubt, während eines Rennes in der
Wechselzone, sofern er dadurch keinen anderen Teilnehmer
behindert das Boot zu wechseln. Der komplette Wechsel des Bootes
muss zwingend ohne fremde Hilfe erfolgen. Eine Unterstützung
darf in diesem Fall auch nicht beim Einstieg und dergleichen
erfolgen.
-
Wettkämpfer müssen alle anfallenden Reparaturen während eines
Wettkampfs ohne fremde Hilfe erledigen. Werkzeug und Material
dürfen ihm im Bereich der Wechselzone von außen zur Verfügung
gestellt werden.
9. Wellefahrverbot
Es gilt ein generelles Verbot bei anderen Wettkampfteilnehmern,
Begleitbooten oder anderen Wasserfahrzeugen auf der Heck- oder
Seitenwelle zufahren.
-
Wellefahrzone
Dabei gilt eine Wellenbox von 10 x 5 Metern mittig hinter dem
Boot jedes Teilnehmers. Die Wellenbox eines Teilnehmers darf
sich nicht mit der eines anderen überlappen.
-
Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Wellenbox des vor
ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren. Der
Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach
hinten zu verlassen.
-
Ausnahme
Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die
Wellenbox anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
- an Verpflegstationen,
- im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
- Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der
Wettkampfbesprechung festgelegt. Die Wellenbox anderer
Wettkampfteilnehmer ist aber so schnell wie möglich wieder zu verlassen.
-
Definition von “Überholt”
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn die Spitze des
Bootes des Überholenden vor der des Überholten ist. In diesem
Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Wellenbox
innerhalb der unter Punkt b angeführten Zeit zu sorgen. Der
Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach
hinten zu verlassen.
-
Wellefahrzone-Zone für motorisierte Fahrzeuge
Die Wellefahrzone-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht
einem unmittelbar an der Spitze des Fahrzeuges beginnendes
Rechteck von fünfunddreißig (35) Metern Länge und fünf 5 Metern
Breite. Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der
Wellenbox von Rennbegleit-, Medien-, oder sonstigen Fahrzeugen
zu fahren. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel sind
die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen, nicht für Einhaltung
der Regel, sondern für die Verhinderung der Möglichkeit!

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§ 7 Laufen
1. Grundsätzliches
-
Es ist verboten, sich auf der Laufstrecke begleiten und/oder
betreuen zu lassen.
-
Wettkampfteilnehmer dürfen:
- Laufen oder gehen,
- nicht barfuß laufen,
- nicht die Laufstrecke zum eigenen Vorteil verlassen,
- nicht andere Wettkampfteilnehmer auf der Laufstrecke
behindern,
- Verboten sind die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman
und
Mobiltelefone.
-
Ausrüstung
- Führt die Laufstrecke auch nur teilweise über ungeschützten
Waldboden, so ist
der Gebrauch von Spikes untersagt.
- Jeder Teilnehmer hat Oberkörperbekleidung zu tragen.
- Die Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Vorderseite
zutragen.
Manipulationen an den Startnummern insbesondere zum Nachteil des
Aufdruckes sind verboten. Jeder Teilnehmer ist für die Feststellung
seiner
Identität gegenüber der Wettkampfleitung und den Kontrolleuren selbst
verantwortlich.

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§ 8 Wechselzone
Folgende Regeln sind für alle gültig:
-
Die Bekleidungsutensilien für Schwimmen, Radfahren, Kajak und
Laufen sind an der vom Ausrichter vorgesehenen Stelle zu
deponieren und im Verlauf des Wettkampfes von den Teilnehmern
auch wieder dort zu platzieren.
-
Wechselzonen dürfen ab Beginn des „Check-In“ bis zum Ende des „Check-Out“
nur von Wettkampfteilnehmer, offiziellen Helfern des
Ausrichters, akkreditierten Medienleuten, Kampfrichtern sowie im
Bedarfsfalle von Rettungs- und Sicherheitskräften, betreten
werden.
-
Wettkampfteilnehmer dürfen Wechselzonen nur an den dafür
vorgesehenen und gekennzeichneten Eingängen und Ausgängen
betreten bzw. verlassen.
-
Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- Kajak-
und Laufbekleidung eingerichtet wird, so hat sich an dem
Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz mit Ausnahme der
Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille
kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden.
-
Ist innerhalb der Wechselzone ein eigener Umkleidebereich
eingerichtet, so ist das Umziehen nur in dieser extra
abgesperrten und kenntlich gemachten Umkleidezone gestattet.
-
Kälteschutzanzüge (Neoprens) und Schwimmanzüge dürfen erst in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des
Wettkampfteilnehmers ganz ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis
zum Wechselplatz darf der Neoprenanzug lediglich vom Oberkörper
entfernt werden. Dabei dürfen andere Wettkampfteilnehmer nicht
behindert werden.
-
Innerhalb der Wechselzone ist es verboten, mit dem Rad zu
fahren.
-
Die Teilnehmer haben ihr Rad selbst aufzunehmen und eigenhändig
wieder an dem ihnen zugewiesenen Platz abzustellen. Eine
Radannahme durch das Ordnungspersonal gilt als besondere
Hilfestellung und ist nur zulässig, wenn sie in der
Ausschreibung oder Wettkampfbesprechung angekündigt wurde.
-
Das Auf- und Absteigen vom Rad hat ausschließlich an der/den
vorgesehenen Linien des Ein- und Ausganges der Wechselzone oder
in einer vorgesehenen Auf- oder Abstiegszone, zu erfolgen.

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§ 9 Lizenz,
Klassen, Veranstaltungen
1. Lizenz
Um an Veranstaltungen der QUAD oder der WQF teilzunehmen
benötigt ein deutscher Staatsbürger eine QUAD-Lizenz. Diese
erhält der Sportler durch persönliche Mitgliedschaft in der QUAD
oder durch eine Tagelizenz. Ausländische Starter benötigen keine
QUAD-Lizenz.
2. Geschlechtsklasse
Bei Wettkämpfen wird grundsätzlich zwischen Mann und Frau
getrennt gewertet. In der Gesamtliste können Männer und Frauen
gemeinsam aufgeführt werden.
3. Altersklassen
-
Die Altersklasse sind bei Frauen und Männern gleich und werden
durch das Geburtsjahr bestimmt. Die entsprechende Altersklasse
ergibt sich aus dem Jahr, in dem der Wettkampf stattfindet,
abzüglich des Geburtsjahres der jeweiligen Wettkampfteilnehmer.
Wettkampfteilnehmer werden getrennt nach Geschlecht und
Altersklassen gewertet.
-
Bezeichnungen der Altersklassen und Alterszuordnungen:
I) Jugend: 16 - 17 Jahre
II) Junioren: 18 - 19 Jahre
III) Elite: 20 - 39 Jahre
IV) Masters: ab 40 Jahre.
Masters sind in folgende weitere Altersgruppen (-klassen = AK)
unterteilt:
- Masters 40: 40 - 49 Jahre
- Masters 50: 50 - 59 Jahre
- Masters 60: 60 - 69 Jahre
- Senioren: 70 Jahre und älter
-
Startberechtigt sind die Alterklassen über folgende Distanzen:
- Jugend: Sprint
- Junioren: Sprint, Mittel
- Elite: Sprint, Mittel, Lang
- Masters: Sprint, Mittel, Lang
4. Deutsche Meisterschaften (DM)
-
Die Deutschen Meisterschaften (DM) werden über Sprint-, Mittel-
und Langdistanz ausgetragen. Die Deutschen Meisterschaften
sollen jährlich ausgetragen werden und nicht an einem Wochenende
gleichzeitig stattfinden.
-
Gewertet für die Deutschen Meisterschaften werden alle
Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und eine gültige QUAD
Lizenz besitzen. Ein Athlet mit zwei Staatsbürgerschaften darf
bei Deutschen Meisterschaften nur dann gewertet werden, wenn er
im gleichen Jahr nicht für ein anderes Land bei internationalen
Wettkämpfen startet.
-
Ausländische Starter zählen nicht zur DM-Wertung, werden jedoch
einer offenen Wertung geführt.
5. Deutschland-Cup (D-Cup)
-
Der Deutschland Cup wird von der QUAD als Veranstaltungsserie
durchgeführt. Seine Zusammensetzung und Regeln werden vom
Präsidium mindest 2 Monate vor Beginn des Deutschland-Cups
festgelegt und veröffentlicht.
Dahinter steht die Idee, die Sportler der verwandten Sportarten
Quadrathlon, Kanutriathlon, Hydrathlon und Multisport in einer
gemeinsamen Wertung zu vereinen und so das Interesse an den
jeweils anderen Sportarten zu wecken.
-
Alle deutschen Teilnehmer, die bei einem der Wettkämpfe starten,
kommen automatisch in die Cup-Wertung. Die Anzahl der
Wettkämpfe, an denen ein Sportler teilnehmen und gewertet werden
kann, ist nicht limitiert.
-
Pro Veranstaltung werden Punkte in der Reihenfolge des
Zieleinlaufes sowohl nach Gesamtwertung als auch nach
Altersklassen vergeben. Die Wertung erfolgt jeweils getrennt für
Frauen und Männer. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst der
Jahrgang wobei gilt: niedrigerer Jahrgang vor höherem Jahrgang
(Bsp.: 1965 vor 1970). Für den Jugend- und Juniorenbereich gilt
die Regel umgekehrt, also höherer vor niedrigerem Jahrgang.
Danach entscheidet die höhere Anzahl an absolvierten
Wettkämpfen. Sollte dennoch Gleichstand vorliegen, entscheidet
das Los.
-
Punkteverteilung:
|
1. Platz |
100 Punkte |
11. Platz |
30 Punkte |
21. Platz |
10 Punkte |
|
2. Platz |
90 Punkte |
12. Platz |
28 Punkte |
22. Platz |
9 Punkte |
|
3. Platz |
80 Punkte |
13. Platz |
26 Punkte |
23. Platz |
8 Punkte |
|
4. Platz |
70 Punkte |
14. Platz |
24 Punkte |
24. Platz |
7 Punkte |
|
5. Platz |
60 Punkte |
15. Platz |
22 Punkte |
25. Platz |
6 Punkte |
|
6. Platz |
55 Punkte |
16. Platz |
20 Punkte |
26. Platz |
5 Punkte |
|
7. Platz |
50 Punkte |
17. Platz |
18 Punkte |
27. Platz |
4 Punkte |
|
8. Platz |
45 Punkte |
18. Platz |
16 Punkte |
28. Platz |
3 Punkte |
|
9. Platz |
40 Punkte |
19. Platz |
14 Punkte |
29. Platz |
2 Punkte |
|
10. Platz |
35 Punkte |
20. Platz |
12 Punkte |
30. Platz |
1 Punkt |
6. Nationalmannschaft (Kader)
-
Der Kader der QUAD unterteilt sich in ein Top-Team und ein
Masters-Team.
-
Das Top-Team repräsentiert die schnellsten deutschen Sportler
der QUAD. Es wird vom Präsidium unter Leitung des
Ressortverantwortlichen für die Nationalmannschaft bestellt.
Dabei gelten u. a. folgenden Richtlinien:
Männer: Platzierung bei einer internationalen Meisterschaft
unter den ersten 5
gesamt.
Platzierung bei einer nationalen Meisterschaft unter den ersten
3 gesamt.
Frauen: Platzierung bei einer internationalen Meisterschaft
unter den ersten 3
gesamt.
Platzierung bei einer nationalen Meisterschaft unter den ersten
2 gesamt.
Die Platzierungen sollen in einem Zeitraum der vergangenen 2
Jahre erbracht worden sein. Der Ausschuss kann zudem Athleten
bestimmen, die im Veranstaltungsjahr gute Aussicht haben eine
Medaille bei internationalen Meisterschaften zu erzielen.
-
Das Masters-Team besteht aus Athleten, die bei internationalen
Rennen im Ausland starten und nicht dem Top-Team angehören.
Diese können durch formlosen Antrag an die QUAD im Masters-Team
für ein Jahr aufgenommen werden.
-
Darüber hinaus muss ein Kaderathlet über die
sportlich-moralischen Voraussetzungen verfügen, die
Bundesrepublik Deutschland angemessen zu vertreten. Ein
genereller Anspruch auf Aufnahme in die Nationalmannschaft
besteht nicht.
-
Der Athlet darf in der laufenden Saison für keine andere Nation
im Quadratlon gestartet sei.

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§ 10 Definitionen und Distanzen
1. Definitionen
Quadrathlon-Wettbewerbe finden als Mehrkampf statt, bei der alle
Disziplinen nacheinander und ohne zeitliche Unterbrechung
absolviert werden müssen.
2. Distanzen
Die QUAD Standarddistanzen für Wettkämpfe sind:
|
|
Schwimmen |
Rad |
Kajak |
Lauf |
|
Sprint: |
750 m |
20 km |
4 km |
5 km |
|
Mittel: |
1500 m |
40 km |
8 km |
10 km |
|
Lang: |
4000 m |
90 km |
20 km |
21 km |
Die Veranstalter können ohne zwingende Rücksprache mit der QUAD
bis zu 10% von den Vorgaben variieren, wobei darauf zu achten
ist, dass die Abweichungen nicht in verschiedene Richtung
weisen.
Ferner kann der Veranstalter auch beim Vorstand der QUAD
Genehmigungen einholen, größere Abweichungen zu zulassen oder
auch Änderungen an der Reihenfolge vorzunehmen. Bei den
Deutschen Meisterschaften sind die Standarddistanzen mit
Abweichung von maximal 10% zwingend erforderlich.

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§ 11
Assoziierte Sportarten
1. Hydrathlon
Hydrathlon (auch: Aquathlon) ist als assoziierte Sportart i.S.d.
Satzung §2 Abs. 4 eine Disziplin der QUAD. Sie besteht aus:
Schwimmen – Laufen – Paddeln (Kajak)
Standarddistanzen Hydrathlon der QUAD:
|
|
Schwimmen |
Kajak |
Laufen |
|
Sprint: |
1000 m |
5 km |
5 km |
|
Normal: |
2500 m |
10 km |
10 km |
|
Lang: |
5000 m |
20 km |
20 km |
2. Kanu-Triathlon
Der Kanu-Triathlon ist eine assoziierte Sportart des
Quadrathlons i.S.d. Satzung §2 Abs. 4., sofern die Wettkämpfe
nicht unter das Regelwerk und die Zuständigkeit der DKV
(Deutscher Kanu Verband) fallen.
Standarddistanzen Kanu-Triathlon der QUAD:
|
|
Laufen |
Rad |
Kajak |
|
Sprint: |
5 km |
20 km |
5 km |
|
Normal: |
10 km |
40 km |
10 km |
|
Lang: |
20 km |
100 km |
20 km |
3. Multisportarten: Quadrathlon plus weitere Disziplinen
Multisportarten die neben den Disziplinen weitere
Einzelsportarten aufnehmen und die als Ausdauersportarten
absolviert werden können, können unter das Dach der QUAD
aufgenommen werden. Das Präsidium entwickelt gemäß dem Geiste
der Satzung entsprechende Distanzen und Anwendungen. Unter
Umständen kann die Sport- und Wettkampfordnung entsprechend
ergänzt werden.
4. Sonderregeln
Grundsätzlich sollen die assoziierten Sportarten der QUAD sich
an die Sportordnung der QUAD halten. Sind jedoch
organisatorische oder historische Vorausetzungen so, dass diese
Veranstaltungen besondere Regeln erfordern, kann das Präsidium
der QUAD diesen Besonderheiten zustimmen. Diese müssen in der
Ausschreibung allerdings kenntlich gemacht werden.

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§ 12 Schlussbestimmung
Die Sport- und Wettkampfordnung wurde in der vorliegenden
Fassung am 10.01.2011 vom Präsidium der Quadrathlon Allianz
Deutschland (QUAD), auf Grundlage der Entscheidung der
Regelkommission beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung
auf der QUAD Verbandshomepage in Kraft.
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