Sport- und Wettkampf-Ordnung                                   (Download)

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Präambel

 § 1  Grundsätze

 § 2  Generelle Regeln für Wettkämpfe

 § 3  Strafen

 § 4  Schwimmen

 § 5  Radfahren

 § 6  Kajak

 § 7  Laufen

 § 8  Wechselzone

 § 9  Lizenz, Klassen, Veranstaltungen

§ 10  Definitionen und Distanzen

§ 11  Assoziierte Sportarten

§ 12  Schlussbestimmung

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Präambel

Die Sport- und Wettkampfordnung soll mit gemeinsam eingehalten Regeln einen fairen und vergleichbaren Wettkampf ermöglichen. Der jeweilige Athlet ist angehalten, vernünftiges und sportliches Verhalten auch außerhalb des Regelwerks zu vollziehen und nicht sog. „Lücken“ des Regelwerks zum eigenen Vorteil auszulegen.

Die Sport- und Wettkampfordnung legt in diesem Sinne verbindliche Regeln fest, die bislang erprobte Erfahrung und sinnvolle Abläufe vorgeben, ohne den Sport durch Regeln fesseln zu wollen.

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§ 1 Grundsätze

1. Definitionen

  1. Kampfrichter, Wettkampfrichter und Schiedsrichter sind i.d.R. synonym verwendet.

  2. Wettkämpfer, Athlet, Sportler, Teilnehmer und dergleichen sind i.d.R. synonym verwendet.

  3. Veranstalter, Offizieller, Organisatoren, Ausrichter sind i.d.R. synonym verwendet.

2. QUAD-Regelwerk

Diese Regeln finden für alle unter dem Dach der QUAD stattfindenden Wettkämpfe Anwendung.

3. WQF – Regelwerk

Für internationale Wettkämpfe auf deutschem Boden sind die QUAD Regeln maßgeblich, die aber überwiegend aus denen der WQF übertragen wurden.

4. Zweck, Ziel

Die QUAD zielt mit der Sport und Wettkampfordnung auf einen angemessen hohen Standart zur Durchführung gleichwertiger und zwischen den Teilnehmern fairen Wettkämpfen.

Die Reglungen sind unbedingt und verpflichtend für alle Wettkämpfe innerhalb der QUAD.

5. Anhänge und Änderungen

Anhänge und Ergänzungen sowie Änderungen können durch die Organe entsprechend der Satzung im Sinne des Quadrathlon-Sports durchgeführt werden.

Sie müssen sofort bei Inkrafttreten bekannt gemacht werden (in der Regel durch Veröffentlichung auf den entsprechenden QUAD-Internetseiten, ggf. ergänzt durch e@mail an die Mitglieder).

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§ 2 Generelle Regeln für Wettkämpfe

1. Generelle Verantwortung des Athleten

  1. Oberste Grundsätze sind sportliche Fairness und die Einhaltung der Regeln. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser Grundsätze Vorteile zu verschaffen.

  2. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Regeln entspricht.

  3. Die Teilnehmer dürfen sich gegenseitig weder behindern noch gefährden oder im Wettkampfablauf stören.

  4. Dem vorgegebenen Streckenverlauf ist zu folgen. Muss eine der Strecken aus Unvermeidlichen Gründen verlassen werden, so ist der Wettkampf - ausgenommen, der Teilnehmer gibt auf - an der gleichen Stelle fortzusetzen. Fehlender Startnummerneintrag im Streckenprotokoll führt zur Disqualifikation.

  5. Gibt ein Teilnehmer den Wettkampf auf, so hat er den nächsten erreichbaren Offiziellen davon in Kenntnis zu setzen und seine Startnummer abzunehmen.

  6. Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich anderer Athleten, ist verboten, soweit die Sportordnung keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Ausrichter hierfür eingesetzte Personen.

  7. Teilnehmer dürfen weder Begleitung noch Schrittmacherdienste zu Fuß oder mittels Fahrzeugen annehmen; es ist ihnen jedoch gestattet, sich vom Streckenrand aus mit Informationen versorgen zu lassen. Dabei dürfen weder Wettkampfablauf noch andere Teilnehmer störend beeinträchtigt werden.

  8. Persönliche Verpflegung darf nur ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von Helfern des Ausrichters oder eigenen Betreuern angereicht werden.

  9. Die Teilnehmer sollen ihren Mitwettkämpfern, den Helfern des Ausrichters und den Zuschauern mit Höflichkeit und Anstand begegnen.

2. Anti-Doping

Doping ist strikt und unbedingt verboten. Die Anti-Doping Regeln der WQF, der WADA, NADA und der QUAD finden vollinhaltlich Anwendung. Athleten, die diese Sportarten wettkampfmäßig ausüben, sind verpflichtet, sich mit dem Regelwerk sowie den Verfahren bezüglich Kontrollen, Strafen und Einsprüchen vertraut zu machen. Ein Sportler, gleich welcher Sportart, der wegen Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen gesperrt wurde, darf an keiner Veranstaltung der QUAD teilnehmen. Näheres regelt die Anti-Doping Ordnung der QUAD.

3. Gesundheit

  1. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Athleten dafür Sorge zu tragen, dass sein physischer und psychischer Zustand einen Wettkampf ohne gesundheitliche Schäden zu absolvieren zulässt.

  2. Die Organisatoren können entlang der gesamten Strecke Massage und medizinische Versorgungsleistungen anbieten. Sofern diese von der QUAD oder dem Veranstalter ermächtigt sind, können Ärzte einen Sportler aus dem Rennen nehmen, wenn es aus medizinischen-gesundheitlichen Gründen notwendig erscheint. Hierbei ist mit Augenmass zu handeln.

  3. Bei Unfällen kann der Athlet nach eigenem Ermessen und auf eigener Verantwortung nach Erster Hilfe und medizinischer Versorgung den Wettkampf fortsetzen, sofern der Organisator oder betreuende Helfer (Ärzte, Rettungssanitäter) dem explizit nicht widersprechen.

4. Generelle Regel für Veranstalter

  1. Der Veranstalter kann aufgrund besonderer Umstände das Rennen für individuelle Sportler oder das gesamte Starterfeld abbrechen. Hierbei sind vernünftige Gründe anzuwenden, etwa wenn der Veranstalter offensichtlich erkennt, dass ein Teilnehmer nicht ausreichend für den Wettkampf präpariert ist oder problematische Wetteränderungen eintreten.
    Die Maßnahme sollte nach Möglichkeit in Abstimmung mit einem Präsidiumsmitglied erfolgen.

  2. Die Ausrichter von Quadrathlons oder assoziierter Sportarten sind für den Wettkampf verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass eine regelkonforme Veranstaltung gewährleistet ist.

5. Berechtigung

  1. Alle Sportler müssen eigenverantwortlich für die Teilnahmefähigkeit an Wettbewerben sorgen.

  2. Sportler die bei der QUAD oder anderen Sport-Verbänden gesperrt sind können nicht an QUAD-Veranstaltungen teilnehmen.

6. Registrierung

  1. Die Registrierung wird vom Veranstalter geregelt.

  2. Die deutschen Athleten müssen bei der Startunterlagenausgabe eine QUAD-Lizenz vorzeigen oder eine Tageslizenz lösen, deren Höhe sich nach der aktuellen Gebührenordnung bestimmt.

7. Sprache / Kommunikation

Die offizielle Sprache ist deutsch. Empfohlen wird zudem englisch, wenn ausländische Teilnehmer am Start sind.

8. Trikots

  1. Kaderathleten sollen bei nationalen und internationalen Meisterschaften nach Möglichkeit Nationaltrikots tragen.

  2. Generell müssen Geschlechtsorgane und Brust durch Textilien bedeckt sein. Beim Schwimmen können Männer auf die Brustbedeckung verzichten.

  3. Sponsorenaufdrucke und andere Nationaltrikotembleme und Namen dürfen nicht verdeckt werden.

9. Briefing, Wettkampfbesprechung

Vor der Veranstaltung ist eine Wettkampfbesprechung durchzuführen. Die Wettkampfbesprechung sollte spätestens 30 Minuten vor Start abgeschlossen sein und kann am Vortag aber nicht früher stattfinden.

In dieser sind:
- die Strecken sowie der Ablauf des Wettkampfes zu erläutern,
- besonders gefährliche Stellen zu nennen,
- auf über den Inhalt der Ausschreibung hinausgehende wesentliche Punkte für den
  jeweiligen Wettkampf hinzuweisen.

Allen Teilnehmer wird nahe gelegt, an der Wettkampfbesprechung des Ausrichters teilzunehmen. Die dort vom Veranstalter / Ausrichter erteilten Anweisungen für den Wettkampf sind verbindlich. Eine Berufung bei etwaigen Nachteilen wegen Nichtteilnahme ist nicht möglich.

10. Zeiten, Resultate

  1. Der Ausrichter von Wettbewerbern kann Zeitlimits für die einzelnen Disziplinen und kumulierte Zeiten festlegen. Wird zumindest eine der Fristen überschritten, so ist der Teilnehmer damit disqualifiziert.

  2. Die Zeitmessung von Start bis Ziel ist ununterbrochen. Der Veranstalter ist angehalten, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist, Zwischenzeiten, auch für die Wechselbereiche, zu erfassen.

  3. Der Veranstalter ist angehalten eine Siegerehrung vorzunehmen. Die Siegerehrung kann während der laufenden Veranstaltung beginnen.

  4. Die Ergebnisliste ist endgültig nach Ablauf der Protestfristen oder der Entscheidung nach Protesten.

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§ 3 Strafen

1. Generelle Regel

  1. Wettkampfteilnehmer, die die Wettkampfregeln der QUAD missachten, werden von den Kampfrichtern durch Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation oder sonstige dafür vorgesehene Sanktionen entsprechend bestraft.

  2. Wettkampfrichter müssen keine Verwarnung vor einer Disqualifikation aussprechen.

2. Ermahnung

Wettkampfrichter können Ermahnungen aussprechen, die auf faktische oder vermeintliche Regelwidrigkeiten hinweisen. Sie haben keine weitere Folge im Sinne einer Sanktion. Sie werden auch nicht aufsummiert oder festgehalten.

3. Verwarnung

Ob eine Verwarnung ausgesprochen wird, liegt in der Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Kampfrichters. Bei mehr als 2 Verwarnungen für einen Wettkampfteilnehmer innerhalb eines Wettkampfes, unabhängig ob von einem oder von mehreren Kampfrichtern, ist die Disqualifikation auszusprechen.

  1. Durchführung:
    Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der Gelben Karte und Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen

  2. Verwarnt werden kann:
    Wer eine Regelverletzung unbeabsichtigt begeht und diese korrigiert werden kann z.B.

    I. bei einfachen Regelverstößen, deren Zweck ein Zeitvorteil ist. Dieser Zeitvorteil
       kann vom Kampfrichter ggf. durch Ansprache des Betroffenen aufgehoben
       werden.

    II. bei Verstößen gegen Gebote, deren Ziel es in erster Linie ist, einen Vorteil im
        Wettkampf zu unterbinden, der Vorteil aber noch nicht eingetroffen ist oder
        durch Korrektur noch aufgehoben werden kann.

4. Zeitstrafen

Eine Zeitstrafe kann nur beim Radfahren und im Kanu gegeben werden, wenn der Verdacht des Windschattenfahrens / Wellefahrens gegeben ist. Dies wird durch Zeigen der schwarzen Karte signalisiert.

  1. Durchführung:
    Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der Schwarzen Karte und rufen Zeitstrafe und Aufforderung den Regelverstoß zu beseitigen.

  2. Zeitstrafen:
    - Sprintdistanz 1min.
    - Mitteldistanz 2 min.
    - Langdistanz 4 min.

  3. Mögliche Durchführung der Zeitstrafe:
    - abzusitzen auf einer Strafbank an / auf der Radstrecke (Kanustrecke) oder
      nach dem Rad-(Kanu-)Ziel,
    - oder Zeitaddition zur Rad-, Kanu- oder Endzeit.

5. Disqualifikation

Disqualifikationen sind auszusprechen bei schwerwiegenden Regelverstößen.

  1. Durchführung:
    Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der Roten Karte (der Wettkampf kann beendet werden), Ausgesprochene Disqualifikationen sind durch Aushang an vorher bekannt gegebenem Ort zu veröffentlichen. Auch wenn während des Wettkampfes die rote Karte nicht gezeigt wurde, können Disqualifikationen durch den Einsatzleiter ausgesprochen werden, falls ihm durch Mitglieder des Wettkampfgerichtes, der Rennleitung oder durch die Polizei ein dies rechtfertigender Sachverhalt zur Kenntnis gebracht wird.

    Vor einer Disqualifikation muss nicht unbedingt eine Verwarnung ausgesprochen werden!

  2. Disqualifikation erfolgt nach:
    - Der dritten schwarzen Karte, oder
    - der dritten gelben Karte, oder
    - zwei schwarzen und einer gelben Karte, oder
    - zwei gelben und einer schwarzen Karte.

  3. Sofortiger Ausschluss
    Grob unsportliches Verhalten, Beleidigungen und Tätlichkeiten rechtfertigen den sofortigen Ausschluss.

    Durchführung:
    Akustisches Signal, Ansprechen mit der Startnummer, Zeigen der roten Karte und die Aufforderung den Wettkampf sofort zu beenden. Eine Verwarnung vor einem sofortigen Ausschluss ist nicht erforderlich.

  4. Alle Disqualifikationen werden während oder bis spätestens 30 Minuten nach dem Rennen (Einlauf des letzten Teilnehmers oder Ende des Gesamtzeitlimits vom Veranstalter) an einer Informationswand veröffentlicht. Der betroffene Teilnehmer kann bis zu einer Stunde nach Beendigung des Rennens offiziell Protest einlegen. Der Protest muss in schriftlicher Form mit einer Kaution von 25 € erfolgen. Die Kaution wird bei Freispruch zurückerstattet.

5. Sperren

Der Verbandstag oder das Präsidium können im Rahmen ihrer Kompetenz Sperren für Verstöße gegen die Wettkampfregeln, entsprechend des gesamten Regelwerks, verhängen.

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§ 4 Schwimmen

1. Grundsätzliches

  1. Über den Schwimmstil werden keine Vorschriften gemacht.

  2. Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich während des Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. Er darf sich keinen Vorteil verschaffen. In einem Notfall sollte der Teilnehmer seinen Arm heben und nach Hilfe rufen. Nachdem Hilfe vom Rettungspersonal oder durch einen Kampfrichter geleistet wurde, darf der Teilnehmer den Wettkampf nicht fortsetzen.

  3. Schwimmbekleidung (Minimum):

    Männer: Undurchsichtige Badehose, die die primären
                 Geschlechtsmerkmale verdeckt.
    Frauen:  Undurchsichtige Badeanzüge, die primäre und sekundäre         
                 Geschlechtsmerkmale verdeckt.

  4. Der Teilnehmer sollte seine Startnummer zumindest einmal sichtbar auf Oberarm, Handrücken oder Schwimmmütze tragen.

  5. Stellt der Ausrichter eine Schwimmmütze, so hat der Teilnehmer diese zu tragen.

  6. Beim Schwimmen darf die von Ausrichter ausgegebene Startnummer (Druckform) nicht getragen werden.

  7. Augenbrillen und Gesichtsmasken sind beim Schwimmen gestattet.

  8. Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Paddles, Schnorchel.

  9. Jedwede Antriebsmotoren und technische Schwimmhilfen sind streng untersagt. Strafe: Disqualifikation, Sperre

  10. Findet das Schwimmen in einem Schwimmbad statt, so hat der Teilnehmer die Wand am Ende der Bahn mit einem Körperteil zu berühren.

  11. Das Einschwimmen vor der Startlinie ist bis 3 Minuten vor dem Start erlaubt.

  12. Liegt die Wassertemperatur unter 14 Grad Celsius darf ein Schwimmen nicht durchgeführt werden.

  13. Beträgt die Außentemperatur zur Startzeit unter 12 Grad Celsius, ist auf das Schwimmen zu verzichten. Bei einer Außentemperatur von 12 – 14 Grad Celsius erfolgt nach dem Schwimmen eine Pause von 15min. Anschließend wird mit den beim Schwimmen festgestellten Zeiten in entsprechender Reihenfolge gestartet (Gunderson-Methode).

  14. Temperaturmessung

    Die Wassertemperatur soll mit einem geeichten Messgerät zur Messung von Wassertemperaturen vollzogen werden. Die Messung soll an 3 mindestens 50 Meter voneinander entfernten Punkten erfolgen.

2. Neoprenanzug

  1. Der Veranstalter erklärt vor dem Rennen, ob Kälteschutz erlaubt oder Pflicht ist.

  2. Tragemöglichkeiten eines Neoprenanzug

Distanz

Wasser-temperatur

AK

Neopren

Max. Schwimmzeit

750 m

14,0 - 19,9 °C

Jugend

kann

20 min

750 m

>= 20,0°C

Junioren

nein

20 min

bis 1500 m

14,0 - 19,9 °C

Junioren

kann

30 min

bis 1500 m

>= 20,0°C

Elite

nein

30 min

bis 1500 m

14,0 - 21,9 °C

Masters

kann

1 h 10 min

bis 1500 m

>= 22,0°C

Masters

nein

1 h 10 min

1501 - 3000 m

15,0 - 22,9 °C

Masters

kann

1 h 40 min

1501 - 3000 m

>= 23,0°C

Masters

nein

1 h 40 min

3001 - 4000 m

16,0 - 23,9 °C

Masters

kann

1 h 40 min

3001 - 4000 m

>= 24,0°C

Masters

nein

1 h 40 min

In der Ausschreibung kann unterhalb bestimmter Wassertemperaturen das Tragen eines Kälteschutzanzuges vorgeschrieben werden.

Bei einer Temperatur von unter 16 Grad Celsius muss ein Kälteschutzanzug getragen werden.

Der Neopren darf an keiner Stelle dicker als 5mm sein. Es gelten im Übrigen die Materialordnungen zum Kälteschutzanzug der WQF und der ITU (Internationale Triathlon Union).

Bei einer Beschränkung der Schwimmdistanz bleibt der Status einer Meisterschaft dadurch erhalten

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§ 5 Radfahren

1. Grundsätzliches

  1. Es ist verboten barfuss Rad zu fahren - Der Teilnehmer darf am Anfang der Radstrecke barfuss auf den Radschuhen fahren, muss aber nach einer angemessenen Strecke (200 – 300 Metern) in den Schuhen sein. Kurz vor Ende der Radstrecke darf der Teilnehmer wieder barfuss auf den Radschuhen fahren, um sich auf den Wechsel vorzubereiten.

  2. Das Radrennen wird als Einzelzeitfahren ohne jede Unterstützung durch Außen (Begleitung zu Fuß, mit dem Fahrrad oder motorisiert) durchgeführt.

  3. In den Wechselzonen ist Radfahren nicht erlaubt.

  4. Auf dem gesamten Radparcour muss, sofern vom Veranstalter keine Sperrungen und damit anders lautende Regelungen möglich sind, die Straßenverkehrordnung (STVO) eingehalten werden.

  5. Wettkämpfer müssen alle anfallenden Reparaturen während eines Wettkampfs ohne fremde Hilfe erledigen. Hier muss der Wettkämpfer alle Mittel und Werkzeuge selbst mitführen, sofern nicht durch den Veranstalter für alle Wettbewerber Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch Ersatzräder oder Fahrräder dürfen nicht von Außen zur Verfügung gestellt werden.

  6. Der Sportler ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Rades verantwortlich. Der Veranstalter kann diese Sorgfaltspflicht überprüfen und die Nichtteilnahme aussprechen, wenn er maßgebliche technische Mängel oder Regelwidrigkeiten identifiziert.

2. Windschattenverbot

Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten. Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.

Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. der Disqualifikation zu bestrafen. Ständiges Nebeneinander fahren ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.

  1. Windschattenzone
    Dabei gilt eine Windschattenbox von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers. Die Windschattenbox eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.

  2. Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
    - Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox des vor ihm
      fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
    - Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel-
      und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
    - Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu
      verlassen.

  3. Ausnahme
    Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Windschatten-Zone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
    - an Verpflegungsstationen,
    - im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
    - Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der
      Wettkampfbesprechung festgelegt. Die Windschatten-Zone anderer
      Wettkampfteilnehmer ist aber so schnell wie möglich wieder zu verlassen.

  4. Definition von “Überholt”
    Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschatten-Zone innerhalb der unter Punkt b angeführten Zeit zu sorgen. Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.

  5. Windschatten-Zone für motorisierte Fahrzeuge
    Die Windschatten-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar hinter dem Fahrzeugheck beginnendes Rechteck von fünfunddreißig (35) Metern Länge und drei Metern Breite. Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der Windschattenzone von Rennbegleit-, Medien-, oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel sind die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen, nicht für Einhaltung der Regel, sondern für die Verhinderung der Möglichkeit!

3. Ausrüstung

  1. Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.

  2. Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt. Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein.

  3. Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen ermieden werden.

  4. Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Die Bremshebel müssen nach hinten ragen.

  5. Gestattet ist das Mitführen von Werkzeugen und Ersatzteilen; nicht jedoch das Mitführen von Laufrädern und Rahmen.

  6. Mitgeführte Behälter für Getränke oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein.

  7. Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wettkampfgerichtes ungenehmigt.

  8. Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll deutlich von links sichtbar sein.

  9. Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt sein.

  10. Kein Laufrad darf mit einem Mechanismus versehen sein, der es beschleunigen kann

  11. Verboten sind die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman und Mobiltelefone.

  12. Einsatzleiter können bei extremen Winterungsbedingungen aus Sicherheitsgründen das Verwenden von Scheibenrädern untersagen.

  13. Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung - erfüllt:
    - korrekter Sitz auf dem Kopf
    - keine Beschädigungen aufweisen
    - unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit
      der Schale
    verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen. Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen. Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen.

  14. Der Radfahrer muss zumindest eine Badehose und ein Brust bedeckendes Trikot tragen.

  15. Es obliegt im Übrigen den Veranstaltern oder den Wettkampfrichtern, ungewöhnliche Ausrüstungen, die ein berechtigtes Gefährdungspotential bedeuten oder einen möglichen Wettbewerbsvorteil ermöglichen können, zu untersagen.

  16. Radnummer, Athletennummer: Der Wettkampfteilnehmer muss gemäß den Regeln des Veranstalters eine Nummer am Rücken tragen und/oder eine Radnummer befestigen, die eine schnelle, eindeutige und klare Identifizierung durch die Veranstalter und/oder Wettkampfrichter ermöglicht. Die Nummern werden vom Veranstalter ausgegeben.

  17. Für folgende Altersklassen gelten für Fahrräder bestimmte max. Ablauflängen (Weg eines Laufrades bei einer Kurbelumdrehung im größten Gang):

    - Jugend (16-17Jahre) Ablauflänge: 7,01 m

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§ 6 Kajak

1. Generelle Regeln

Die Regatta der Disziplin Kajak ist als Einzelwettbewerb ohne fremde Hilfe und ohne jede Motorisierung oder sonstige Unterstützung zu absolvieren.

2. Bootsarten

  1. Grundsätzlich ist jede Bootsart im Kanu erlaubt (Kajak: Rennbootklassen, Abfahrtsboots, Seekajaks, Slalomboot, Tourenboote, auch Mehrsitzer, sofern allein gefahren werden, sowie auch alle Kanadierbootstypen).

  2. Für alle Boote gilt ein Mindestgewicht von 8 kg (inklusive aller festen Einbauten)

  3. Die Boote müssen aufgrund ihrer Konstruktion oder durch den Einsatz Auftriebskörper unsinkbar sein.

3. Paddelarten

Grundsätzlich sind alle Paddel (Doppelpaddel, Stechpaddel) erlaubt. In der Paddelform und -größe gibt es keine Beschränkung (z.B. Wing-, Slalom-, Tourenpaddel). Die Materialklasse ist irrelevant.

4. Sorgfalt

Der Wettkämpfer hat mit der üblichen Sorgfalt auf die Funktionsfähigkeit zu achten.

5. Beschränkungen

  1. Der Veranstalter kann bis zu 4 Wochen vor einem Wettkampf eine Bootsklassenbeschränkung in Abstimmung mit dem Präsidium verhängen. (z.B. keine Rennboote mit Steuer oder Finne).

  2. Jedwede Antriebsmotoren und Vortriebshilfen sind streng untersagt. Strafe: Disqualifikation, Sperre.

  3. Grundsätzlich wird jedem Teilnehmer das tragen einer Schwimmwesten empfohlen. Der Veranstalter kann aus Gründen der Sicherheit das tragen von Schwimmwesten vorschreiben.

6. Bootsnummer

An das Boot muss eine Start-Nummer des Athleten angebracht werden.

7. Einstieg

  1. Unterstützung von Begleitpersonen/Helfern beim Ein- und Ausstieg ist untersagt.

  2. In begründetet Ausnahmen darf der Veranstalter Hilfestellungen beim Ein- und Aussteigen zulassen. Durch die Hilfestellung darf kein Sportler behindert werden.

8. Bootswechsel

  1. Es ist dem Athleten erlaubt, während eines Rennes in der Wechselzone, sofern er dadurch keinen anderen Teilnehmer behindert das Boot zu wechseln. Der komplette Wechsel des Bootes muss zwingend ohne fremde Hilfe erfolgen. Eine Unterstützung darf in diesem Fall auch nicht beim Einstieg und dergleichen erfolgen.

  2. Wettkämpfer müssen alle anfallenden Reparaturen während eines Wettkampfs ohne fremde Hilfe erledigen. Werkzeug und Material dürfen ihm im Bereich der Wechselzone von außen zur Verfügung gestellt werden.

9. Wellefahrverbot

Es gilt ein generelles Verbot bei anderen Wettkampfteilnehmern, Begleitbooten oder anderen Wasserfahrzeugen auf der Heck- oder Seitenwelle zufahren.

  1. Wellefahrzone
    Dabei gilt eine Wellenbox von 10 x 5 Metern mittig hinter dem Boot jedes Teilnehmers. Die Wellenbox eines Teilnehmers darf sich nicht mit der eines anderen überlappen.

  2. Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
    Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Wellenbox des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren. Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.

  3. Ausnahme
    Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Wellenbox anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
    - an Verpflegstationen,
    - im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone,
    - Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der
      Wettkampfbesprechung festgelegt. Die Wellenbox anderer
      Wettkampfteilnehmer ist aber so schnell wie möglich wieder zu verlassen.

  4. Definition von “Überholt”
    Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn die Spitze des Bootes des Überholenden vor der des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Wellenbox innerhalb der unter Punkt b angeführten Zeit zu sorgen. Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.

  5. Wellefahrzone-Zone für motorisierte Fahrzeuge
    Die Wellefahrzone-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar an der Spitze des Fahrzeuges beginnendes Rechteck von fünfunddreißig (35) Metern Länge und fünf 5 Metern Breite. Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der Wellenbox von Rennbegleit-, Medien-, oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel sind die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen, nicht für Einhaltung der Regel, sondern für die Verhinderung der Möglichkeit!

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§ 7 Laufen

1. Grundsätzliches

  1. Es ist verboten, sich auf der Laufstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen.

  2. Wettkampfteilnehmer dürfen:
    - Laufen oder gehen,
    - nicht barfuß laufen,
    - nicht die Laufstrecke zum eigenen Vorteil verlassen,
    - nicht andere Wettkampfteilnehmer auf der Laufstrecke behindern,
    - Verboten sind die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman und
      Mobiltelefone.

  3. Ausrüstung
    - Führt die Laufstrecke auch nur teilweise über ungeschützten Waldboden, so ist
      der Gebrauch von Spikes untersagt.
    - Jeder Teilnehmer hat Oberkörperbekleidung zu tragen.
    - Die Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Vorderseite zutragen.
      Manipulationen an den Startnummern insbesondere zum Nachteil des
      Aufdruckes sind verboten. Jeder Teilnehmer ist für die Feststellung seiner
      Identität gegenüber der Wettkampfleitung und den Kontrolleuren selbst
      verantwortlich.

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§ 8 Wechselzone

Folgende Regeln sind für alle gültig:

  1. Die Bekleidungsutensilien für Schwimmen, Radfahren, Kajak und Laufen sind an der vom Ausrichter vorgesehenen Stelle zu deponieren und im Verlauf des Wettkampfes von den Teilnehmern auch wieder dort zu platzieren.

  2. Wechselzonen dürfen ab Beginn des „Check-In“ bis zum Ende des „Check-Out“ nur von Wettkampfteilnehmer, offiziellen Helfern des Ausrichters, akkreditierten Medienleuten, Kampfrichtern sowie im Bedarfsfalle von Rettungs- und Sicherheitskräften, betreten werden.

  3. Wettkampfteilnehmer dürfen Wechselzonen nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Eingängen und Ausgängen betreten bzw. verlassen.

  4. Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- Kajak- und Laufbekleidung eingerichtet wird, so hat sich an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden.

  5. Ist innerhalb der Wechselzone ein eigener Umkleidebereich eingerichtet, so ist das Umziehen nur in dieser extra abgesperrten und kenntlich gemachten Umkleidezone gestattet.

  6. Kälteschutzanzüge (Neoprens) und Schwimmanzüge dürfen erst in der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der Neoprenanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden. Dabei dürfen andere Wettkampfteilnehmer nicht behindert werden.

  7. Innerhalb der Wechselzone ist es verboten, mit dem Rad zu fahren.

  8. Die Teilnehmer haben ihr Rad selbst aufzunehmen und eigenhändig wieder an dem ihnen zugewiesenen Platz abzustellen. Eine Radannahme durch das Ordnungspersonal gilt als besondere Hilfestellung und ist nur zulässig, wenn sie in der Ausschreibung oder Wettkampfbesprechung angekündigt wurde.

  9. Das Auf- und Absteigen vom Rad hat ausschließlich an der/den vorgesehenen Linien des Ein- und Ausganges der Wechselzone oder in einer vorgesehenen Auf- oder Abstiegszone, zu erfolgen.

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§ 9 Lizenz, Klassen, Veranstaltungen

1. Lizenz

Um an Veranstaltungen der QUAD oder der WQF teilzunehmen benötigt ein deutscher Staatsbürger eine QUAD-Lizenz. Diese erhält der Sportler durch persönliche Mitgliedschaft in der QUAD oder durch eine Tagelizenz. Ausländische Starter benötigen keine QUAD-Lizenz.

2. Geschlechtsklasse

Bei Wettkämpfen wird grundsätzlich zwischen Mann und Frau getrennt gewertet. In der Gesamtliste können Männer und Frauen gemeinsam aufgeführt werden.

3. Altersklassen

  1. Die Altersklasse sind bei Frauen und Männern gleich und werden durch das Geburtsjahr bestimmt. Die entsprechende Altersklasse ergibt sich aus dem Jahr, in dem der Wettkampf stattfindet, abzüglich des Geburtsjahres der jeweiligen Wettkampfteilnehmer. Wettkampfteilnehmer werden getrennt nach Geschlecht und Altersklassen gewertet.

  2. Bezeichnungen der Altersklassen und Alterszuordnungen:

    I) Jugend: 16 - 17 Jahre
    II) Junioren: 18 - 19 Jahre
    III) Elite: 20 - 39 Jahre
    IV) Masters: ab 40 Jahre.

    Masters sind in folgende weitere Altersgruppen (-klassen = AK) unterteilt:

    - Masters 40: 40 - 49 Jahre
    - Masters 50: 50 - 59 Jahre
    - Masters 60: 60 - 69 Jahre
    - Senioren: 70 Jahre und älter

  3. Startberechtigt sind die Alterklassen über folgende Distanzen:

    - Jugend: Sprint
    - Junioren: Sprint, Mittel
    - Elite: Sprint, Mittel, Lang
    - Masters: Sprint, Mittel, Lang

4. Deutsche Meisterschaften (DM)

  1. Die Deutschen Meisterschaften (DM) werden über Sprint-, Mittel- und Langdistanz ausgetragen. Die Deutschen Meisterschaften sollen jährlich ausgetragen werden und nicht an einem Wochenende gleichzeitig stattfinden.

  2. Gewertet für die Deutschen Meisterschaften werden alle Athleten, die die deutsche Staatsbürgerschaft und eine gültige QUAD Lizenz besitzen. Ein Athlet mit zwei Staatsbürgerschaften darf bei Deutschen Meisterschaften nur dann gewertet werden, wenn er im gleichen Jahr nicht für ein anderes Land bei internationalen Wettkämpfen startet.

  3. Ausländische Starter zählen nicht zur DM-Wertung, werden jedoch einer offenen Wertung geführt.

5. Deutschland-Cup (D-Cup)

  1. Der Deutschland Cup wird von der QUAD als Veranstaltungsserie durchgeführt. Seine Zusammensetzung und Regeln werden vom Präsidium mindest 2 Monate vor Beginn des Deutschland-Cups festgelegt und veröffentlicht.
    Dahinter steht die Idee, die Sportler der verwandten Sportarten Quadrathlon, Kanutriathlon, Hydrathlon und Multisport in einer gemeinsamen Wertung zu vereinen und so das Interesse an den jeweils anderen Sportarten zu wecken.

  2. Alle deutschen Teilnehmer, die bei einem der Wettkämpfe starten, kommen automatisch in die Cup-Wertung. Die Anzahl der Wettkämpfe, an denen ein Sportler teilnehmen und gewertet werden kann, ist nicht limitiert.

  3. Pro Veranstaltung werden Punkte in der Reihenfolge des Zieleinlaufes sowohl nach Gesamtwertung als auch nach Altersklassen vergeben. Die Wertung erfolgt jeweils getrennt für Frauen und Männer. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst der Jahrgang wobei gilt: niedrigerer Jahrgang vor höherem Jahrgang (Bsp.: 1965 vor 1970). Für den Jugend- und Juniorenbereich gilt die Regel umgekehrt, also höherer vor niedrigerem Jahrgang. Danach entscheidet die höhere Anzahl an absolvierten Wettkämpfen. Sollte dennoch Gleichstand vorliegen, entscheidet das Los.

  4. Punkteverteilung:

    1. Platz

    100 Punkte

    11. Platz

    30 Punkte

    21. Platz

    10 Punkte

    2. Platz

    90 Punkte

    12. Platz

    28 Punkte

    22. Platz

    9 Punkte

    3. Platz

    80 Punkte

    13. Platz

    26 Punkte

    23. Platz

    8 Punkte

    4. Platz

    70 Punkte

    14. Platz

    24 Punkte

    24. Platz

    7 Punkte

    5. Platz

    60 Punkte

    15. Platz

    22 Punkte

    25. Platz

    6 Punkte

    6. Platz

    55 Punkte

    16. Platz

    20 Punkte

    26. Platz

    5 Punkte

    7. Platz

    50 Punkte

    17. Platz

    18 Punkte

    27. Platz

    4 Punkte

    8. Platz

    45 Punkte

    18. Platz

    16 Punkte

    28. Platz

    3 Punkte

    9. Platz

    40 Punkte

    19. Platz

    14 Punkte

    29. Platz

    2 Punkte

    10. Platz

    35 Punkte

    20. Platz

    12 Punkte

    30. Platz

    1 Punkt

6. Nationalmannschaft (Kader)

  1. Der Kader der QUAD unterteilt sich in ein Top-Team und ein Masters-Team.

  2. Das Top-Team repräsentiert die schnellsten deutschen Sportler der QUAD. Es wird vom Präsidium unter Leitung des Ressortverantwortlichen für die Nationalmannschaft bestellt. Dabei gelten u. a. folgenden Richtlinien:

    Männer: Platzierung bei einer internationalen Meisterschaft unter den ersten 5
                gesamt. Platzierung bei einer nationalen Meisterschaft unter den ersten
                3 gesamt.
    Frauen: Platzierung bei einer internationalen Meisterschaft unter den ersten 3
                gesamt. Platzierung bei einer nationalen Meisterschaft unter den ersten
                2 gesamt.

    Die Platzierungen sollen in einem Zeitraum der vergangenen 2 Jahre erbracht worden sein. Der Ausschuss kann zudem Athleten bestimmen, die im Veranstaltungsjahr gute Aussicht haben eine Medaille bei internationalen Meisterschaften zu erzielen.

  3. Das Masters-Team besteht aus Athleten, die bei internationalen Rennen im Ausland starten und nicht dem Top-Team angehören. Diese können durch formlosen Antrag an die QUAD im Masters-Team für ein Jahr aufgenommen werden.

  4. Darüber hinaus muss ein Kaderathlet über die sportlich-moralischen Voraussetzungen verfügen, die Bundesrepublik Deutschland angemessen zu vertreten. Ein genereller Anspruch auf Aufnahme in die Nationalmannschaft besteht nicht.

  5. Der Athlet darf in der laufenden Saison für keine andere Nation im Quadratlon gestartet sei.

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§ 10 Definitionen und Distanzen

1. Definitionen

Quadrathlon-Wettbewerbe finden als Mehrkampf statt, bei der alle Disziplinen nacheinander und ohne zeitliche Unterbrechung absolviert werden müssen.

2. Distanzen

Die QUAD Standarddistanzen für Wettkämpfe sind:

 

Schwimmen

Rad

Kajak

Lauf

Sprint:

750 m

20 km

4 km

5 km

Mittel:

1500 m

40 km

8 km

10 km

Lang:

4000 m

90 km

20 km

21 km

Die Veranstalter können ohne zwingende Rücksprache mit der QUAD bis zu 10% von den Vorgaben variieren, wobei darauf zu achten ist, dass die Abweichungen nicht in verschiedene Richtung weisen.

Ferner kann der Veranstalter auch beim Vorstand der QUAD Genehmigungen einholen, größere Abweichungen zu zulassen oder auch Änderungen an der Reihenfolge vorzunehmen. Bei den Deutschen Meisterschaften sind die Standarddistanzen mit Abweichung von maximal 10% zwingend erforderlich.

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§ 11 Assoziierte Sportarten

1. Hydrathlon

Hydrathlon (auch: Aquathlon) ist als assoziierte Sportart i.S.d. Satzung §2 Abs. 4 eine Disziplin der QUAD. Sie besteht aus: Schwimmen – Laufen – Paddeln (Kajak)

Standarddistanzen Hydrathlon der QUAD:

 

Schwimmen

Kajak

Laufen

Sprint:

1000 m

5 km

5 km

Normal:

2500 m

10 km

10 km

Lang:

5000 m

20 km

20 km

2. Kanu-Triathlon

Der Kanu-Triathlon ist eine assoziierte Sportart des Quadrathlons i.S.d. Satzung §2 Abs. 4., sofern die Wettkämpfe nicht unter das Regelwerk und die Zuständigkeit der DKV (Deutscher Kanu Verband) fallen.

Standarddistanzen Kanu-Triathlon der QUAD:

 

Laufen

Rad

Kajak

Sprint:

5 km

20 km

5 km

Normal:

10 km

40 km

10 km

Lang:

20 km

100 km

20 km

3. Multisportarten: Quadrathlon plus weitere Disziplinen

Multisportarten die neben den Disziplinen weitere Einzelsportarten aufnehmen und die als Ausdauersportarten absolviert werden können, können unter das Dach der QUAD aufgenommen werden. Das Präsidium entwickelt gemäß dem Geiste der Satzung entsprechende Distanzen und Anwendungen. Unter Umständen kann die Sport- und Wettkampfordnung entsprechend ergänzt werden.

4. Sonderregeln

Grundsätzlich sollen die assoziierten Sportarten der QUAD sich an die Sportordnung der QUAD halten. Sind jedoch organisatorische oder historische Vorausetzungen so, dass diese Veranstaltungen besondere Regeln erfordern, kann das Präsidium der QUAD diesen Besonderheiten zustimmen. Diese müssen in der Ausschreibung allerdings kenntlich gemacht werden.

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§ 12 Schlussbestimmung

Die Sport- und Wettkampfordnung wurde in der vorliegenden Fassung am 10.01.2011 vom Präsidium der Quadrathlon Allianz Deutschland (QUAD), auf Grundlage der Entscheidung der Regelkommission beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung auf der QUAD Verbandshomepage in Kraft.

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